Ausführungsüberwachung

Während der Ausführung achten wir auf eine der Planung entsprechende und regelkonforme Ausführung.

  • Überwachen der Arbeiten der ausführenden Unternehmen durch regelmäßige Termine vor Ort
  • Fotografische Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte

  • Überwachen von Qualität, Terminen und Kosten

  • Prüfen der Rechnungen

  • Begleiten der Abnahme der Leistungen

 

Instandhaltung

Die Regelwerke für Neubauten setzen eine angemessene Instandhaltung der Bauwerke voraus, damit die geplante Nutzungsdauer erreicht wird.

Daher unterstützen wir unsere Auftraggeber auch nach Ausführung und Abnahme der Maßnahmen und nach Ablauf der Gewährleistungszeit im Sinne der Instandhaltung nach DIN 31051 durch

  • Regelmäßige Inspektionen des Bauwerks
  • Planen von Wartungsarbeiten

  • Veranlassen der Behebung von Gewährleistungsmängeln und Schäden aus Nutzung und anderen Belastungen.