Bauordnungen der Länder

Wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts in Deutschland ist die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes. Die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den deutschen Bundesländern. Die Bauordnungen sämtlicher Bundesländer basieren auf der Musterbauordnung (MBO), die ständig von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU),  in der alle Bundesländer vertreten sind, aktualisiert wird. Ziel der Bauordnungen ist, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen (TB) und bauaufsichtlich eingeführte Rechtsnormen wird die Bauordnung ergänzt.

Technische Baubestimmungen

In den Landesbauordnungen (LBO) werden

  • die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und
  • die Verwendung von Bauprodukten

geregelt. Diese allgemeinen Vorgaben können bei Bedarf durch Technische Baubestimmungen (TB) konkretisiert werden. Die Technische Baubestimmungen werden von den Ländern in einer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) auf Basis einer durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) gelistet. Die Technische Baubestimmungen sind gemäß § 85a der MBO zu beachten.

Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“

Die vom Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erstellte und im Januar 2021 veröffentlichte Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) wurde inzwischen in mehreren Bundesländern bauaufsichtlich gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen () eingeführt. Das Regelwerk aktualisiert weitgehend die Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) aus dem Jahre 2001. 

Gemäß der Muster-Bauordnung (MBO) ist die TR Instandhaltung in Verbindung mit der Instandsetzungs-Richtlinie zu beachten.

Sachkundiger Planer

Die TR Instandhaltung (TR) des DIBt setzt voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) durch einen „Sachkundigen Planer“ geplant und die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von diesem begleitet wird. Der Sachkundige Planer (SKP) muss über besondere Kenntnisse verfügen. Dieses betrifft u.a. das Erkennen und Bewerten von Schäden und Mängeln inkl. Feststellen der Ursachen sowie das Aufstellen von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit über die Nutzungsdauer eines Bauwerks. Die in der TR „Instandhaltung“ beschriebenen Regeln, Prinzipien und -verfahren sind sowohl im Rahmen der Planung als auch in der Ausführung anzuwenden.

Prof. Dr.-Ing. Rolf P. Gieler ist Sachkundiger Planer im Sinne des Regelwerkes und an mehreren Institutionen zugelassener Referent für die Ausbildung zukünftig zertifizierter Sachkundiger Planer und Planerinnen. Eine Übersicht zu Veranstaltungen, an denen Prof. Dr.-Ing. Rolf P. Gieler beteiligt ist, finden Sie hier.

 

 

 

AKTUELLES

Archiv

Ältere Meldungen finden Sie im Archiv.

Bauwerkuntersuchung mit UAS (Drohne)

27.09.2023 - Für Untersuchungen an schwer zugänglichen Bauwerken setzen wir UAS-Technik ein. Hierdurch können in kurzer Zeit ohne Aufbau eines Gerüstes oder Einsatz teurer Hubsteiger Schäden an Bauwerken festgestellt werden. Weitere Hinweise zur Ermittlung von Schäden und zu Objektuntersuchungen finden Sie hier.

Hinweis zu Veranstaltungen

Eine Übersicht zu künftigen Veranstaltungen, an denen Prof. Dr.-Ing. Gieler als Referent mitwirkt, finden Sie hier.

Alle Angaben zu Veranstaltungen sind ohne Gewähr.

Appell der Kammern und Verbände

Gemeinsamer Appell der Kammern und Verbände der planenden Berufe

13 Ingenieur- und Architektenverbände haben eine gemeinsame Stellungnahme für den friedlichen und freien Austausch in den Wissenschaften und der Praxis und für eine grenzüberschreitende Gemeinschaft von Lehrenden, Forschenden, Studierenden und praktisch Tätigen in aller Welt veröffentlicht.

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